Social Media Guidelines helfen in rechtlichen Grauzonen

Gut ein Jahr ist es her, dass die Kirchenleitungen der NRW-Landeskirchen die Social Media Guidelines für Rheinland Westfalen Lippe (SMG RWL) beschlossen haben. Wir sind in Gesprächen mit anderen Landeskirchen, die Interesse haben, diese Guidelines zu übernehmen.
Die Zeit steht nicht still. Vor rund zwei Jahren haben wir begonnen, unsere Guidelines in einem offenen Dokument in der Online-Community. Während wir damals im kirchlichen Kontext noch stark für die Nutzung sozialer Netze werben mussten, ist dies in dieser Form nicht mehr nötig. Häufig geht es nun um die Frage, welche Netzwerke und Dienste genutzt werden. Facebook – so meine persönliche Wahrnehmung – verliert an Relevanz, um Reichweite zu erzielen, gleichzeitig werden im Nachgang des NSA-Skandals Datenschutzargumente immer wichtiger. Nutzungsgewohnheiten ändern sich, mobile Endgeräte haben noch eine weitere Verbreitung erfahren. Gerade sitze ich auf der Fahr nach Hannover im Zug, neben mir Handy, Tablet und Notebook, die ich nebeneinander nutze. Reiseziel heute ist das EKD-Kirchenamt für eine Sitzung der FG IT-Recht im Kirchenamt.

Während die rheinisch-westfälischen Social Media Guidelines bewusst Arbeits- und Dienstrecht außen vorgelassen haben und bei Datenschutz und Urheberrecht nur auf die gesetzlichen Bestimmungen verweisen, soll das EKD-Papier umfassender sein, aber für den Social Media Bereich die RWL-Guidelines aufgreifen.
Zur Sitzungsvorbereitung habe ich darüber nachgedacht, wie sich SMG zu bestehenden Gesetzen verhalten, quasi als Vorspann. Auf die Diskussion in der Sitzung bin ich gespannt, freue mich aber auch über Rückmeldungen im Blog:

Social Media Guidelines können und sollen Hilfestellung geben. Als Guidelines sind sie Richtlinien, die Hinweise geben, wie verantwortungsvoller Umgang in sozialen Netzen gelingen kann.
Sie ersetzen keine Gesetze. Um es klar zu sagen, die (kirchen-)rechtlichen Bestimmungen gelten auch für das Verhalten in sozialen Netzen. Allerdings haben viele gesetzliche Bestimmungen die Wirklichkeit sozialer Netze und die Gepflogenheiten des Umgangs in ihnen nicht im Blick. Teilweise sind viele Fragen auch noch nicht höchstrichterlich geklärt, so dass es unterschiedliche Auslegungen gesetzlicher Bestimmungen gibt. Wer sich auf soziale Netze einlässt, bewegt sich daher in unsicheren Räumen und geht rechtliche Risiken ein. Absolute Rechtsicherheit gibt es beim Umgang mit sozialen Netzen nicht, die technischen Grundlagen ändern sich so schnell, dass Gesetzgeber und Rechtsprechung den technischen Möglichkeiten hinterherhinken. Social Media Guidelines helfen daher, verantwortlich auch mit den rechtlichen Risiken bei der Nutzung sozialer Netze umzugehen. Wer Risiken kennt und sie einzuschätzen vermag, kann sich verantwortlich entscheiden. Wer sich an Social Media Guidelines orientiert, kommt daher seinen Sorgfaltspflichten nach und reduziert so das rechtliche Risiko auf ein Minimum.
Viele Millionen Deutsche sind in sozialen Netzen aktiv, Social Media gehört in den Alltag der meisten Menschen. Dies zeigt, dass in der Praxis das rechtliche Risiko nicht überzubewerten ist. Wer als Neueinsteigerin oder Neueinsteiger Social Media Guidelines beachtet und Fortbildungen in Anspruch nimmt, vermeidet Anfängerfehler und ist rechtlich gut beraten.
Social Media Guidelines helfen auch, den eigenen Umgang in sozialen Netzen zu überdenken und zu gestalten. Man muss nicht alles tun, was rechtlich möglich wäre. Wenn sich jemand neu auf soziale Netze, ist es sinnvoll, die Umgangsformen der jeweiligen Plattform wahrzunehmen und sich darauf einzulassen.
Gerade durch Social Media verschieben sich Grenzen zwischen öffentlich und privat. Auch die Sphären dienstlich und privat lassen sich oft nicht trennen. Die verstärkte Nutzung mobiler Endgeräte erschwert diese Trennung weiter bzw. lässt sie oft nicht zu. Oft ist es praktikabel, nur ein Endgerät zu nutzen und dieses sowohl dienstlich als auch privat zu verwenden. Dienstliche Kommunikation kann in der Freizeit stattfinden, private Kommunikation zu Arbeitszeiten.
Sofern arbeits- und dienstrechtliche Regelungen noch nicht an diese Gegebenheiten angepasst sind, helfen Social Media Guidelines, verantwortungsvoll mit dieser Situation umzugehen.

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