Von Open Access und Privacy sowie von christlicher Unterweisung und göttlicher Vorhersehung oder: digitale Souveränität theologisch

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Einleitung

Digitale Souveränität bezeichnet die Möglichkeit eines Menschen, digitale Medien souverän
selbstbestimmt zu nutzen, sie erweitert so den Begriffes der Medienkompetenz. Neben individuellen Voraussetzungen sind aber auch entsprechende Rahmenbedingungen notwendig, um souveränes Handeln in digitalen Medien ermöglichen, dazu gehören die Bereitstellung entsprechender Produkten und Technologien, z.B. sicherer Transportweg
für Daten aber auch regulatorische Maßnahmen. Auch diese äußeren Gegebenheiten beeinflussen zu einem großen Teil die digitale Souveränität der Bürgerinnen und Bürger einer Gesellschaft und der Gesellschaft selbst.
Digitale Souveränität ist daher ein wichtiges Thema unserer Gesellschaft, schon deshalb sollten wir uns als Kirche damit beschäftigen, denn wir verstehen uns als Teil der Gesellschaft verstehen und wir wollen uns in ihre Diskursen einbringen.
Beim Thema „Digitale Souveränität” geht es aber auch um das Menschenbild. Es geht um
die anthropologische Frage, wer ist der digitale Mensch. Was bedeutet das christliche Menschenbild für die Digitalisierung? Was können wir als Kirche, was kann unsere Theologie beitragen?

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Angela Merkel hat 2013 für den Satz, dass Internet Neuland sei, viel Häme im Netz
abbekommen. Aber ähnlich war auch die Ausgangslage der EKD-Synode im November 2014 zum Thema Digitalisierung und Verkündigung des Evangeliums in der digitalen Gesellschaft, im Kundgebungsentwurf1 – auch wenn das Wort neuland nicht fällt – heißt es:

„Wir erkennen, wie wenig wir von dem verstehen, was die Entwicklungen bewirken werden. Wir ahnen die Gestaltungsaufgabe, die die umfassende Digitalisierung mit sich bringt.“

So die Ausgangslage im November 2014, seitdem hat es zwar Fortschritte gegeben, aber die
große Lage anderthalb Jahre später ist weitgehend unverändert.

Innerhalb der Kirche erlebe ich zwei Verhaltensmuster im Umgang mit der Digitalisierung und im Umgang mit Daten: Einerseits Angst und Unsicherheit, die lähmen. Die Furcht vor Datenkraken wie Google und Facebook führt dann dazu, Projekte zu killen, um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu stehen. Unter Verweis auf Datenschutz verweigern so Kirchengemeinden den Eintrag ihrer Ortsdaten auf Google-Maps. Auf der anderen Seite ein unreflektierter Enthusiasmus. In der Digitalisierung sieht man das Heil der Kirche und nutzt ohne Nachzudenken Facebook zur Seelsorge.

Oft bestimmen persönliche oder politische Einschätzungen, wie wir uns in der Kirche zur Digitalisierung verhalten, aber was gibt es theologisch zu sagen?

Theologischer und kirchengeschichtlicher Befund

Wen wundert’s, das Wort „Daten“ kommt nicht in der Bibel vor. Das Neue Testament
spricht vom göttlichen Wort bzw. Geist – auf Griechisch λόγος, auf Lateinisch verbum, in der Hebräischen Bibel findet sich דבר. Auch wenn in der Informatik das “Wort” der Begriff für die Grundeinheit für die Information ist, die ein Prozessor in einer Instruktion verarbeitet – es also 8,16, 32 oder 64-Bit-lange Datenworte gibt, lässt sich vom Logos keine theologische Brücke zur Informatik oder zur Digitalisierung schlagen.
Allerdings: Zur Evangeliumsverkündigung nutzte die junge christliche Gemeinde die
damals neue Infrastruktur, denn der Versand der neutestamentlichen Episteln erfolgte über das Netzwerk römischer Militärstraßen. Ohne das Straßennetz für den cursus publicus, auf dem die kaiserliche Post transportiert wurde, hätten auch die paulinischen Briefe nicht den Weg zu den frühchristlichen Gemeinden gefunden. Die frühe Kirche war abhängig von der technischen Infrastruktur ihrer Zeit und hat diese genutzt.
Ein deutlich weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung ist der Buchdruck zur Zeit der
Reformation. Buchstaben, „characters“, Zeichen können zu neuen Texten zusammengesetzt werden und so mehrfach Verwendung finden. Hinzu kommt ein freizügiger Umgang mit den reformatorischen Schriften, sie werden nach Bedarf im Druck vervielfältigt und verbreitet. So gesehen wurden sie als „Open Content“ weitergegeben. Hätte es das moderne Urheberrecht damals gegeben, wäre die Reformationsgeschichte anders verlaufen.

Ob Urkirche oder Reformationszeit, die Entwicklung der Kirche ist auch abhängig von der in der jeweiligen Zeit zur Verfügung stehenden Infrastruktur und Technologie.

Damals waren es das Straßennetz und der Buchdruck, heute ist es die Digitalisierung – die Frage ist, wie nutzen wir sie als Kirche? Welche Digital- bzw. Digitalisierungsstrategie entwickeln wir?

Nicht-personenbezogene Daten: Geben ist seliger denn nehmen

In der Abschiedsrede an die Ältesten von Ephesus zitiert Paulus (Acta 20,35) das Jesus-Wort „Geben ist seliger denn nehmen“. Die Weitergabe von Gütern ist Ausfluss christlicher Nächstenliebe. Dies bezieht sich auf dingliche Güter, lässt sich dies auch auf Immaterielles wie Daten beziehen? Nota bene, diese Frage, die ich hier theologisch stelle, gibt es auch in anderen Bereichen. Klassisches Eigentum kann seit dem römischen Recht nur an körperlichen Gegenständen begründet werden, wie geht die Jurisprudenz mit dem Eigentumsbegriff in Bezug auf Daten um? Weitergabe von Information – Daten -, konkret Tradition bzw. Lehre begegnet an verschiedenen Stellen innerhalb der biblischen Tradition. Im Schᵉma Israel (Dtn 6) geht es um die (freie) Weitergabe der Tradition und das Gebot der Unterweisung nachfolgender Generationen; im so genannten Missionsbefehl in Mt 28:20ff um die Weitergabe der Lehre. Selbstredend ist die Weitergabe der Guten Nachricht an keine Einschränkung gebunden, sondern Aufgabe aller Christinnen und Christen.
Auch Augustinus geht von der Unterweisung aus, daher auch der Titel De Doctrina Christina, wenn er über die Weitergabe von Wissen spricht. In De Doctrina
Christiana2 – heißt es:

„Omnis enim res, quae dando non deficit, dum habetur et non datur, nondum habetur, quomodo habenda est.“
(„Wenn eine Sache nicht gemindert wird, da man sie mit anderen teilt, ist ihr Besitz unrecht, solange man sie nur allein besitzt und nicht mit anderen teilt.“)

Diese Haltung Augustinus‘ bezieht die Free Software Foundation Europe auch auf Software und hat dieses Zitat zu ihrem Leitwort gemacht.3 Um den Kirchenvater als Unterstützer Freier Software (auch bekannt als Open Source Software) zu reklamieren, muss man etwas argumentieren, auf die Weitergabe von Inhalten der Lehre lässt sich dieses Augustinus-Zitat auf jeden Fall beziehen. So dass der Kirchenvater zu einem Anwalt für Open Educational Resources (OER), also offene Bildungsmaterialien wird. Immaterielle Güter darf der Eigentümer nicht für sich behalten, sondern es ist seine christliche Pflicht, diese zu teilen.

Auch Pietismus und Puritanismus scheinen Bewegungen, die wir heute mit Open Data bzw. Open Access bezeichnen, nahezustehen. So sieht es jedenfalls der amerikanische Soziologe Robert King Merton. Bei der Entstehung moderner Naturwissenschaften zeige sich eine Gemeinwohlorientierung im Wissenschaftsbegriff von Pietismus und Puritanismus, der von der Open Data Bewegung rezipiert wird. Solchem Kommunalismus widerspricht eine Haltung, die Wissen und Information für sich behält und nicht teilt, sondern durch Geheimhaltung versucht, den eigenen Nutzen an diesem Wissen auf Kjosten anderer zu erhöhen.

Was heißt dies für den Umgang mit Daten innerhalb der Kirche? In unserer theologischen Tradition gibt es die Ausrichtung, dass Inhalte geteilt werden und dem Gemeinwohl dienen sollen. Selbstverständlich gibt es auch andere Denkmodelle, beispielsweise hält in England immer noch die Krone das Copyright an der King James Bible4 und die aktuelle Lutherbibel ist nicht gemeinfrei. Auch wenn es nur angerissene Begründungszusammenhänge sind, so legen diese Argumente jedoch eine Affinität des Christentums zu Open Content und Open Data nahe. Es sei nicht verschwiegen, es gibt auch kritische Anfragen zu Open Content, Open Data und OER. Teilweise beziehen sie sich auf Qualitätssicherung, oder auch die Anfrage, was dies für Erwerbsmodelle (u.a. freie Mitarbeitende) bedeutet. Müssten nicht gerechterweise freie Mitarbeitende anders bezahlt werden, wenn ihre Auftragsarbeiten vom Auftraggeber unter eine offene Lizenz gestellt werden und diese daher nicht an Dritte weiter verkauft werden können?
Andererseits muss man festhalten, dass Daten, zu deren Generierung Kirchensteuermittel verwendet wurden, die also von der Gemeinde bzw. Allgemeinheit finanziert wurden, wieder der Allgemeinheit zu Gute kommen sollen und nicht privatisiert bzw. von Einzelpersonen monetarisiert werden dürfen. Hier kann man an viele Beispiele denken, Energiedaten kirchlicher Gebäude würde in diese Kategorie gehören. Wir reden bisher über nicht-personenbezogene Daten bzw. Informationen. An dieser Stelle noch Hinweise zur Informationsfreiheit. Ein Argument für Informationsfreiheit innerhalb der Kirche zielt darauf ab, dass Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechtes sich an Staat und Kommunen orientieren muss, die wie z.B. das Land NRW eine Open Data Strategie unter open.nrw verfolgen.
In der Schrift „Christengemeinde und Bürgergemeinde“ begründet Karl Barth5 den offen Umgang mit Information für den Staat, wenn er nicht zur Diktatur verkommen soll, für die Kirche = Gemeinde setzt er – da Gott das Licht ist – Offenheit und Transparenz in jedem Falle voraus.
Zusammenfassend lässt sich sagen: für den Umgang mit nicht-personenbezogenen Daten sollte als Default-Einstellung eine Freigabe unter einer offener Lizenz erfolgen, Daten zu teilen sollte die Regel sein, außer es sprächen im Einzelfall konkrete Gründe dagegen.
Dies macht auch die Kirche als Institution anschlussfähig. Bund und Länder haben Informationsfreiheitsgesetze, im Land NRW gibt es die Initiative open.nrw, die Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts verführe, dann analog zum Staat.

Wenn jedoch Daten geteilt werden, ist die Gemeinwohlorientierung zu bedenken, plakativ: gerne können die Adressdaten von Kirche an Google Maps weitergegeben werden, aber diese sollten dann gleichzeitig auch auf Open Street Maps eingetragen werden, da so sichergestellt ist, dass die Daten auch unter einer offenen Lizenz von der Allgemeinheit genutzt werden können. Analoges gilt auch für Datenformate, auch hier sind offene Formate gegenüber proprietären zu bevorzugen.

Personenbezogene Daten

Vor mehr als drei Jahren habe ich gebloggt, als Facebook den Social Graph einführte6:

„Wird die Social Graph Suche auf Facebook zum Erfolg, werden wir zum gläsernen Menschen. Inhalte, die bisher in der Unübersichtlichkeit der Timeline verloren gingen, werden nun mit wenigen Klicks auffindbar. Ich sehe das Potenzial, schrecke aber vor den Konsequenzen zurück.

„Gott, du
durchschaust mich, du kennst mich bis auf den Grund.
Ob ich sitze
oder stehe, du weißt es, du kennst meine Pläne von ferne.
Ob ich
tätig bin oder ausruhe, du siehst mich; jeder Schritt, den ich
mache, ist dir bekannt.
Von allen Seiten umgibst du mich, ich bin
ganz in deiner Hand.
(aus Psalm 139)

Kann man bald Gott durch Mark Zuckerberg ersetzen?”

Gerade gegenüber Post-Privacy-Vertreter, die zwar totale Informationsfreiheit nicht als Wunschvorstellung propagieren, sondern eher als technisch nicht verhinderbar einschätzen, bleibt aufgrund des christliches Menschenbildes festzuhalten, dass es auch in der Informationsgesellschaft Schutzräume geben muss, in denen private Information nicht öffentlich werden darf.
Was in der biblischen Schöpfungsgeschichte (z.B. Gen. 3, 21) in Bezug auf körperliche Nacktheit gilt, dass Gott Adam und Eva Kleider aus Fellen machte, lässt sich auch auf den Schutz gegen die digitale Nacktheit übertragen, nämlich dass nicht alle Datenspuren einer Person offengelegt werden dürfen, wir brauchen auch digitale Schutzräume. Dies gibt sich für mich aus dem biblischen Menschenbild.
Ob wir neben dem staatlichen Datenschutzrecht ein eigenes kirchliches Datenschutzrecht brauchen, ist dagegen eine andere Frage. Spezifisch kirchlich ist Seelsorge und Beichte, für diese gibt es das Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses.7 Gott darf und kann mich umgeben, ihm kann ich nicht entkommen, dass liegt im Unterschied von Gott und Mensch begründet. Wenn Menschen oder Unternehmen diese Qualität auch zukommt oder zukäme, überschritten sie nach christlichem Verständnis eine Schwelle, machen sich in diesem Aspekt selber zu Gott.
Selbst Gott, der uns nicht vergisst8, drückt bei unseren Sünden auf Delete und Erase, er tilgt sie: „Ich, ich tilge deine Übertretungen um meinetwillen und gedenke deiner Sünden nicht.”(Jes. 43,25). Bei Gott gibt es keine Backup-Copy, die irgendwann auftaucht und gegen uns verwendet werden könnte. Soviel zum Recht  auf Vergessen.
Was das praktisch heißt im Umgang mit persönlichen Daten, das müssen wir auch als Kirche noch ausbuchstabieren. Rechtlich haben wir den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Kirchengesetz9 geregelt, aber Recht und Praxis ist nicht immer dasselbe. Auf jeden Fall bedürfen wir auch digitaler geschützter Räume und müssen auch in der Praxis sorgfältig mit personenbezogenen Daten umgehen, für den Umgang in sozialen Netzwerken haben wir seit 2013 Social Media Guidelines10 in den drei NRW-Landeskirchen.

The Quantified Self and Big Data

Größere Herausforderungen gibt es für uns durch die immensen anfallenden
Datenmengen und dazugehörigen Metadaten. Im Hinblick auf die persönlichen Daten eines einzelnen Menschen können wir vom quantifizierbaren Ich, dem „Quantified Self”,  sprechen, der Mensch wird zur Summe seiner Daten, und ist so messbar und bewertbar – im Hinblick auf die Korrelation der Daten und Metadaten aus verschiedensten Quellen von Big Data.
Ob Big Data oder Quantified Self, beides stellt uns theologisch vor Herausforderungen.

Quantified Self

Menschen können sich vergleichen – mit anderen oder gegen selbstgesteckte Werte und Ziele. Was ist ein Mensch wert?
„Ich bin besser, denn ich habe mehr als Du,” Dies das Fazit, als meine Tochter die Anzahl ihrer und meiner Freunde auf Facebook verglich. Wer mehr Freunde hat, ist mehr besser und mehr wert. Für Erwachsene reicht der Blick auf die Facebook-Friends nicht mehr, es gibt ja auch Twitter, Blogs und noch weitere Netzwerke, die man bei einer Bewertung einbeziehen muss. Wie kann man da berechnen, wer vorne liegt und besser ist?
“Klout” macht das messbar, jeder wird auf einer Skala von 1 bis 100 bewertet. Je größer der Klout-Wert, desto einflussreicher ist man, desto höher ist die Online-Reputation. Man mag die Methode der Bemessung der Klout kritisieren, aber es gibt nun einen standardisierten Wert für den eigenen Einfluss, den man auf andere hat, er zeigt die eigene  Leistungsfähigkeit und den Wert an.
Die Werbewirtschaft ist natürlich an Menschen mit hoher Klout (oder muss man sagen hohem Klout?) interessiert. Frank Krings11 weist in seinem Blog auf eine Aktion des Magazins t3n hin, dass sich nur an Menschen mit einer Klout von 50+ richtet – also Menschen anspricht, die in ihrem Umfeld Trendsetter sind.
Zurzeit könnte ich daran teilnehmen, ich habe gerade eine Klout von 54. Läge ich unter 50, müsste ich mir mein Standing wieder erarbeiten, mehr twittern und facebooken, damit ich bei Klout höher komme, meinen Einfluss zurückgewinne.
Lässt sich der Wert eines Menschen messen? Der Theologe in mir sagt sofort: nein. Luthers Rechtfertigungslehre lässt sich kurzfassen: Ich bin so von Gott geliebt wie ich bin. Ich muss nichts leisten, um vor Gott bestehen zu können.
„Self knowledge through numbers”, so steht es als Unterzeile im Blog Quantified Self. In einem Blogpost fragt Shelly Jang12: „Can You See That I Was Falling In Love?” – und analysiert fünf Jahre ihrer Chatprotokolle um herauszufinden, ob bzw. dass sie mit ihrem Mann bzw. Freund anders kommuniziert als mit Kolleginnen und Kollegen und Bekannten.

Social Media und die überall anfallenden quantifizierbaren Vergleichsdaten führen schnell zur Introspektion und Selbstinszenierung, der Mensch blickt auf sich anstatt auf sein
Gegenüber – Gott bzw. den Nächsten – und wird so zum homo incurvatus in se ipsum. Die Rechtfertigungslehre wird so auf einmal sehr aktuell, wenn wir über das Quantified Self sprechen.

Big Data

Christian Rudder beschreibt in seinem Buch Dataclysm13 Big Data als Sintflut. Der Titel Dataclysm spielt mit dem griechischem Wort Kataklysmus = Flut, das in der Septuaginta für die Sintflut gebraucht wird. Einerseits haftet der Sintflut etwas Zerstörerisches an, andererseits ist die Sintflut auch der Übergang von der Urgeschichte zur Geschichte. Leitet also Big Data eine neue Zeit ein? Der Untertitel „Dataclysm: who we are when we think no one’s looking” deutet an, dass es keine Trennung mehr von Online- und Offline-Leben gibt, sondern die im Netz anfallenden Daten auch unser Leben in der Kohlenstoffwelt bestimmen. Da nicht nur ich Daten über mich generiere, sondern auch andere Daten bewusst oder unbewusst über mich produzieren, entgeht niemand der Daten-Sintflut.
Selbst eine Verweigerungshaltung hilft nicht weiter, da durch Dritte auch Daten über Online-Verweigerern anfallen – wenn natürlich in geringerem Maße. Die Sintflut wurde eingedämmt, der Regen hörte auf, das Wasser floss ab, es kam der Regenbogen als Bundeszeichen. Welchen Bund, welche Regeln gibt es zum Sammeln von Daten? Und zum Korrelieren? Oder muss absolute Datensparsamkeit die Maxime sein? Hier stehen wir am Anfang der theologischen Diskussion.

Der Erlanger Systematiker Peter Dabrock14 entdeckt in der technischen Vision von Big Data, menschliches Verhalten vorherzusagen das theologische Denkmuster der Lehre von der göttlichen Vorhersehung:

Hebt die Behauptung, dass Gott das ganze Weltgeschehen lenkt und auch bis in Einzelheiten hinein vorhersehen kann, nicht die Freiheit menschlichen Tuns —
also die Voraussetzung für Verantwortung, aber auch affektiv-spontane Beziehung zum Nächsten — auf? Und wenn Gott alles bis ins Kleinste vorhersieht, hat er dann nicht alles direkt oder indirekt auch bewirkt? Providenz und Prädestination rücken
eben doch eng aneinander, wenn der gläubige Mensch Gottes All- und Schöpfermacht zusammen zu denken sucht. […] Wie bei Big Data besitzt Gott Algorithmen und eine Menge Daten. Gottes Algorithmen sind so komplex, und seine Datenmenge ist im wahrsten Sinne des Wortes schier unendlich, sodass seine Vorhersagen — mit aller Vorsicht gegenüber solcher analogen Rede und sie doch nutzend — schlicht und einfach immer zutreffen. Meine Handlungsfreiheit dürfte
genauso wenig leiden, wie mein Gefühl im Erlanger Plattenladen, mich frei für eine CD zu entscheiden, auch wenn Amazon das vorhersagt.

Problematisch an Big Data ist daher, wenn wir im Umgang mit den großen Datenmengen Ansprüche erheben, die uns als Menschen nicht zukommen. Wenn bei der Erhebung von Korrelation Verhalten, das nicht den vorgesagten Interaktionen entspricht, als defizitär bewertet oder als Fehler markiert oder als abweichend qualifiziert wird, wenn durch Algorithmen Menschen mit Scores versehen werden und so durch unfehlbare Datenverarbeitung ihnen Lebenschancen genommen werden, dann wird Big Data zu einem Götzen, der an die Stelle des lebendigen Gottes tritt.:

Wenn die Providenzlehre schlussendlich erst in ihrer heilstheologischen
Zuspitzung ihre eigentliche Bedeutung erfährt, dann trägt diese Einsicht zu einer kritischen Deutung und Einschätzung mancher Big-Data-Ansprüche bei. Warum? Theologie lebt von der Kultivierung der grundlegenden Gott-Mensch-Differenz, die — im Glauben gesprochene bestenfalls von Gott her heilsam durchbrochen wird. Letztes und Vorletztes — so die wichtige Unterscheidung von Dietrich Bonhoeffer — sind sorgsam zu differenzieren. Wenn algorithmische Logiken von Big Data Verhalten, Entscheidungen und Präferenzen so intensiv und extensiv auf Muster durchsuchen, dass alles, was den Korrelationsanalysen nicht entspricht, entweder unsichtbar gemacht wird, für pathologisch, verdächtig oder beweislastig erklärt wird, dann vermischen Big-Data-Methoden Letztes und Vorletztes. Dieser an sich schon mit der Sündenentlarvungsfigur „wie Gott sein zu wollen“ hinterfragbare Gestus erweist sich schon dadurch mehrheitlich als verdächtig, weil es in Big Data selten um das Wohl des Nächsten geht, sondern meistens um sehr schnöde Ziele, konkret: die Steigerung eigener Effizienz- oder Renditeerwartungen. Ohne das doch in der jüngeren Geschichte der Theologie häufig überstrapazierte, nicht ganz uneitle Modell des Wächteramtes der Kirche über Gebühr belasten zu wollen, bietet es sich an, die darin zum Ausdruck kommende Differenzsensibilität, die Religionen eignen kann, bei Big Data stark zu machen.

Algorithmen sind mehr als angewandte Informatik, denn Code ist nicht neutral. Theologisch gesprochen kann Code zu einem Götzen werden, wenn Code beansprucht über die letzten Dinge zu entscheiden.Wenn Theologie aber nicht im Elfenbeiturm bleiben soll, sondern wir als Kirche uns in die Gesellschaft einbringen wollen, „der Stadt Bestes suchen” wollen, dann müssen wir uns hier in den medienethischen Diskurs einbringen. Wir müssen diskutieren, welches Menschenbild hinter dem Code steht und transparent machen, welchen Zwecken der Code dient.
Code ist nicht wertneutral. Code ist programmiert worden von jemandem mit einer politischen Agenda, einem wirtschaftlichen Ziel oder einem
bestimmten Menschenbild“ so Patrick Beuth15 auf der re:publica schon 2013.

Eine digitale demokratische Gesellschaft braucht daher mündige Bürgerinnen und Bürger, fordert Nele Heise16.

Nicht jeder muss programmieren können – aber die Nutzer sollten wissen,
welche Konsequenzen Code und Algorithmen für ihr Alltagsleben und öffentliche Diskurse haben. Dass es derartige Auswirkungen gibt – und dass diese ganz real sind,
ganz egal in welchem Maße man Teil hat am digitalen Leben. Nur so kann aus unserer Sicht eine informierte, kritische sowie aktiv- gestaltende Teilhabe digitaler mündiger Bürger an der digitalen Gesellschaft nachhaltig gesichert werden.”

Was für die digitale Gesellschaft digital mündige Bürgerinnen und Bürger sind, sind in der Kirche in der digitalen Gesellschaft digital mündige Christenmenschen – daher auch diese Tagung zu #DigitaleSouveränität-
.

Ich freue mich, dass wir hier zusammen sind und bin auf die folgenden Diskussionen
gespannt.

Danke.


NB: Dieser Blogpost ist ein Vortrag auf der Tagung Mehr digitale Souveränität gewinnen und auch als PDF verfügbar.


Bibliographie

Augustinus, Aurelius. De doctrina Christiana. Herausgegeben
von CETEDOC. CCSL 32. Turnhout: Brepols, 1982.

Barth, Karl. Rechtfertigung und Recht – Christengemeinde und
Bürgergemeinde
. Theologische Studien. Zürich: EVZ-Verlag,
1970.

Beuth, Patrick. „Raus aus der digitalen Unmündigkeit“. ZEIT
ONLINE
, 5. Juni 2013.
http://www.zeit.de/digital/internet/2013-05/republica-code-literacy-algorithmen-ethik.

„Can You See That I Was Falling In Love?“ Quantified Self,
16. März 2016.
http://quantifiedself.com/2016/03/shelly-jang-cant-see-falling-love/.

„Crown Copyright“. Wikipedia, the Free Encyclopedia, 4.
April 2016.
https://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Crown_copyright&oldid=713519154.

Dabrock, Peter. „Geheimnis, Freiheit, Verzeihen. Warum Big Data an
die Lehre von der Vorsehung erinnert.“ zeitzeichen, Nr.
11/2014 (o. J.): 20–23. Zugegriffen 21. März 2016.

Dreyer, Stephan, Nele Heise, und Katharina Johnsen. „‚Code as
code can‘. Warum die Online-Gesellschaft einer digitalen
Staatsbürgerkunde bedarf“. Communicatio Socialis 46, Nr.
Täuschung, Inszenierung, Fälschung. Medienethische
Herausforderungen im digitalen Zeitalter (2013): 348–58.
http://ejournal.communicatio-socialis.de/index.php/cc/article/view/71.

„EKD-Datenschutzgesetz“, 1. Januar 2013.
http://www.kirchenrecht-ekd.de/document/25764.

Evangelische Kirche in Deutschland. „Entwurf der Kundgebung zum
Synodenthema ‚Kommunikation des Evangeliums in der digitalen
Gesellschaft‘“, November 2014.
http://www.evangelisch.de/inhalte/110374/20-10-2014/bausteine-zur-synodenkundgebung-einfuehrung.

Krings, Frank. „Kommt jetzt der Klout-Klassismus?“ swing
batta swing
, 26. August 2012.
swingbattaswing.tumblr.com/post/30240701481/kommt-jetzt-der-klout-klassismus.

Reimann, Ralf Peter. „Social Graph: Endlich kann ich auch dahin,
wo meine Freunde essen gehen“. Θ TheoNet.de, 30. Januar
2013.
https://theonet.de/2013/01/30/social-graph-endlich-kann-ich-auch-dahin-wo-meine-freunde-essen-gehen/.

Rudder, Christian. Dataclysm: Who We Are (When We Think No One’s
Looking)
, 2014.

Seelsorgegeheimnisgesetz (SeelGG). Zugegriffen 1. März 2013.
http://www.kirchenrecht-ekd.de/showdocument/id/12484/orga_id/EKD/search/seelsorge#.

„Social Media Guidelines der Evangelischen Kirche im Rheinland,
der Evangelischen Kirche von Westfalen oder der Lippischen
Landeskirche“. Social Media Guidelines, 2013.
http://www.smg-rwl.de/.


Endnoten

1Evangelische Kirche in Deutschland, „Entwurf der Kundgebung zum Synodenthema
‚Kommunikation des Evangeliums in der digitalen Gesellschaft‘“.

2Augustinus, De doctrina Christiana. Buch I, Kap1, Vol. 32, S. 6.3https://fsfe.org/campaigns/wsis/issues.en.html

4„Crown Copyright“.

5Barth, Rechtfertigung und Recht – Christengemeinde und Bürgergemeinde.

6Reimann, „Social Graph“.

7Seelsorgegeheimnisgesetz (SeelGG).

8“Werden nicht fünf Sperlinge um zwei Pfennig verkauft? Und nicht einer von ihnen ist vor Gott vergessen. Aber selbst die Haare eures Hauptes sind alle gezählt. So fürchtet euch nun nicht; ihr seid vorzüglicher als viele Sperlinge.” Lukas 12, 6f.

9„DSG-EKD“.

10„Social Media Guidelines der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen oder der Lippischen Landeskirche“.

11Krings, „Kommt jetzt der Klout-Klassismus?“

12„Can You See That I Was Falling In Love?“

13Rudder, Dataclysm.

14Dabrock, „Geheimnis, Freiheit, Verzeihen. Warum Big Data an die Lehre von der Vorsehung erinnert.“

15Beuth, „Raus aus der digitalen Unmündigkeit“.

16Dreyer, Heise, und Johnsen, „‚Code as code can‘. Warum die Online-Gesellschaft einer digitalen Staatsbürgerkunde bedarf“.

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