Sind Internetstreams von Gottesdiensten Rundfunk?

Die Bundeskanzlerin will über ein Google-Hangout am 19. April mit Bürgerinnen und Bürgern chatten und entfacht damit eine Debatte, ob dies dem Gesetz nach Rundfunk ist.
Wodurch wird ein Chat, ein Podcast, ein Videostream zum Rundfunk?

Screenshot vom angekündigten Video-Chat der Bundeskanzlerinngout
Screenshot vom angekündigten Video-Chat der Bundeskanzlerin über ein Google-Hangout

Die ethymologische Deutung, dass Rundfunk etwas mit der Versendung elektromagnetischer Wellen über einen Sender zu tun hat, ist längst vorbei, neben der Verbreitung über Äther sind längst Kabel oder Satellit getreten, aber auch der Verbreitungsweg über das Internetprotokoll  TCP/IP kann eine Sendung zum Rundfunk machen.
Was Rundfunk ist, wird zu einer juristischen Definition. Aufgrund der vorgeschriebenen Staatsferne des Rundfunks, darf die Bundeskanzlerin oder die Bundesregierung keinen Rundfunk machen. Ist ein (Video-)Chat nun Rundfunk? Ja, wenn er regelmäßig stattfindet, findet findet Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK):

„Es geht bei den Rundfunkkriterien nicht nur um Breitenwirkung oder um inhaltliche Nachhaltigkeit, sondern auch um die Frage, ob ein Angebot regelmäßig nach einem Sendeplan verbreitet wird. Dies sehe ich bei der angekündigten Chatrunde mit der Bundeskanzlerin noch nicht.“

Nach dieser Definition fallen auch regemäßige Gottesdienstübertragungen ins Web unter den Rundfunkbegriff. Was Rundfunk ist, kann dann genehmigungspflichtig oder anzeigepflichtig sein.
In NRW wird in einem offenen und transparenten Prozess das neue Landesmediengesetz erarbeitet. Angelica Schwall-Düren, die Ministerin für Medien des Landes NRW, lädt daher zu einer Online-Konsultation ein:

„Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Medienschaffende, liebe Medieninteressierte,
wir alle nutzen Medien, und das jeden Tag. Presse, Internet sowie öffentlich-rechtlicher und kommerzieller Rundfunk kommen Informations- und Kontrollfunktionen zu, die für unser demokratisches Gemeinwesen unverzichtbar sind. Damit das so bleibt, benötigen wir in Nordrhein-Westfalen ein neues Landesmediengesetz. Ein Gesetz, dessen Leitmotiv die Kernelemente Vielfalt, Partizipation und Transparenz bilden. Ein Gesetz, das eine moderne, zeitgemäße Antwort gibt auf die veränderten Rahmenbedingungen in unserer digitalen Gesellschaft.
Bei der Ausgestaltung dieses neuen Gesetzes braucht die Landesregierung Ihre Mithilfe. Herzlich willkommen zur Online-Konsultation auf www.landesmediengesetz.nrw.de.“

Nach dem Arbeitsentwurf des Landesmediengesetzes in NRW müssten reine Online-Programme nicht genehmigt, aber angezeigt werden:

„§4(5) Wer Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf keiner Zulassung. Er hat das Angebot bei der gem. § 36 Abs. 1 RStV zuständigen Landesmedienanstalt anzuzeigen.“

Warum die Anzeigepflicht wird in den Kommentaren nachgefragt? Wird diese zu einer bürokratischen Hürde? Oder ermöglichst sie ggfs. eine Förderung solcher Programme, wie ein Diskutant fragt.
Bei Internetübertragungen von Gottesdiensten ist daher einiges zu bedenken. Neben Fragen des Urheberrechts – wie sieht es mit der Verwendung von Liedern aus – und dem Persönlichkeitsrecht – was ist, wenn jemand im Gottesdienst nicht gefilmt werden will – ist daher auch die Frage zu klären, ob die Online-Übertragung als Rundfunk anzusehen ist.
PS: Der Online-Konsultationsprozess zum Landesmediengesetz läuft noch bis zum 19.4. Spannend, wie ein Mediengesetz auch in den Medien vorbereitet wird!

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2 Antworten zu “Sind Internetstreams von Gottesdiensten Rundfunk?”

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