Die Digitalisierung durchdringt immer tiefer unsere Gesellschaft und hat viele Facetten unseres Alltags, unserer Arbeitsabläufe und unserer Kommunikation verändert. Wie gehen Gemeinden und kirchliche Einrichtungen mit dem Digitalen Wandel um?
Blogs und Social Media, elektronische Datenverarbeitung, E-Mail- und Cloud-Dienste bieten für Kirche und Diakonie neue Chancen, aber ebenso rufen sie Skepsis hervor und werfen technische, rechtliche und medienethische Fragen auf.
Darf die Adressenliste eines Kirchenchores in einer Dropbox gespeichert werden?
In einer Dropbox, also einem Speicherplatz im Internet, auch Cloud-Speicher genannt, lassen sich komfortabel Daten für PC und Handy zur Verfügung stellen. Wenn personenbezogene Daten – wie hier Anschriften von Chormitgliedern – gespeichert werden, greift das EKD-Datenschutzgesetz. Danach ist die Nutzung der kostenfreien und kommerziellen Dropboxen für gemeindliche Zwecke nicht möglich, wenn personenbezogene Daten in der Cloud gespeichert werden, ohne dass weitere Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden sind.
Können Notfallseelsorger über WhatsApp benachrichtigt werden?
Einsatzbenachrichtigung enthalten personenbezogene Daten, deshalb dürfen diese nicht über WhatsApp versendet werden, da kein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit WhatsApp gemäß EKD-Datenschutzgesetz geschlossen wurde. Allerdings ist es möglich, an Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger einen Hinweis per WhatsApp zu verschicken, ihre Emails abzurufen. Die Einsatzkommunikation erfolgt dann innerhalb eines gesicherten Emailsystem wie zum Beispiel ekir.de.
Ich bin Administratorin unserer Gemeinde-Facebookseite. Darf ich Gemeindemitglieder auf Fotos „markieren“?
Auch wenn es oft geübte Praxis ist, in sozialen Netzwerken abgebildete Personen mit Namen auf Fotos kenntlich zu machen – im Internetjargon auch „markieren“ genannt – , empfehlen die Social Media Guidelines der rheinischen Kirche klar, auf Fotos nur dann Personen mit Namen auszuzeichnen, wenn diese zuvor zugestimmt haben.
Ich habe gesehen, unsere Gemeinde ist nicht auf Google-Maps. Darf ich die Geo-Daten bei Google eintragen?
Ortsdaten von Gebäuden sind keine personenbezogene Daten und unterliegen daher nicht dem Datenschutzgesetz. Damit Interessierte bequem Kirchen in ihrer Nähe finden, sollten Gemeindezentren und Kirchen auch mit Geo-Daten in Suchdiensten eingetragen werden. Zwar ist Google-Maps der bekannteste Kartendienst, aber Geo-Daten sollten nicht nur bei kommerziellen Anbietern eingegeben werden, sondern versorgen Sie auch gemeinwohl-orientierte Projekte wie Open Street Maps mit Ortsdaten. Außerdem gibt es kirchliche Projekte wie die EKD-KirchenApp.
Was ist zu beachten, wenn Fotos von Kindergartenkindern auf eine Gemeindehomepage gestellt werden sollen?
Jede Person hat das Recht am eigenen Bild. Dies gilt natürlich auch für Kinder. Daher immer die Zustimmung aller Eltern einholen, deren Kinder abgebildet werden. Dies gilt auch für Gruppenfotos. Um nicht für jeden Anlass erneut Absprachen treffen zu müssen, empfiehlt sich eine allgemeine Regelung auf einem Elternabend für den Umgang mit Bildern abzusprechen, zum Beispiel Gruppenfotos nur für die Websites der Gemeinde ohne Nennung der Namen zu machen und diese nicht auf Social Media Kanälen einzustellen. Die Zustimmung sollte in jedem Falle schriftlich festgehalten werden. Kinder von Eltern, die nicht mit dieser Regelung einverstanden sind, werden nicht fotografiert.
Diese praktischen Fragen – die aus Gemeinden und Kirchenkreisen an uns herangetragen wurden und sich im Einzelnen rechtlich bewerten lassen – zeigen, es geht grundsätzlich darum, als Kirche müssen wir Souveränität in Bezug auf Digitalisierung gewinnen.
Jedoch steht im Blick auf mehr digitale Souveränität eine abgestimmte Positionierung und Strategie noch aus.
Um dieses Thema vorauszubringen, veranstalten wir mit der Evangelischen Akademie im Rheinland die Tagung
Mehr digitale Souveränität gewinnen
am 6. April 2016 in Köln,
zu der Interessierte und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem Raum der Evangelischen Kirche im Rheinland herzlich eingeladen sind.
Eine Antwort zu “Souverän in der Cloud – eine Einladung”
Erlauben Sie mir den Hinweis, dass Ihr Text ein gutes Beispiel darstellt, wie sehr unsere Kirchen den Anschluss an die Informationsverarbeitung verloren hat. Die Geschäftswelt spricht über \“Internet of Things\“, Die Telekom wird zur Cebit ihr neues Product \“Open Telekom Cloud\“ präsentieren, mit dem man innerhalb von wenigen Minuten beliebig viel Serverleistung aus der \’public Cloud\‘ beziehen werden kann. Gestern erst wies mich ein Jugendlicher darauf hin, ihn nicht mehr per Skype zu kontaktieren. \“Telegram\“ wäre sicherer und schneller. Sind Sie sich sicher, dass Sie diesen Menschen die Funktionsweise von Dropbox erklären müssen? Während WhatsApp bereits im Januar 2015 selbstständig den Weg zu 700 Millionen Nutzern gefunden hat, stellen Sie die Frage nach der Erreichbarkeit der Notfallseelsorger über diesen Dienst. Auch die Frage nach der Foto-Markierung. Wie schafft es Google wohl, bei der Suche nach Personen passende Bilder anzuzeigen? Oder die Eintragung von Geodaten? Systeme wie beispielsweise die Vorsorgeplattform24.de geotaggen längst nicht nur mehr Gemeinden, sondern auch Friedhöfe und Gräber.
Ihr Schreiben lädt ein zur Diskussion von Themen, die meines Erachtens schon längst durchs Dorf sind. Menschen unter 50 dürften Sie damit nicht begeistern können.