Digitale Seelsorge und Datenschutz? Geht das überhaupt zusammen?

Die Corona-Pandemie hat die Gesellschaft und auch die Kirche digitalisiert. Die Verlagerung von Präsenzbegegnungen ins Digitale umfasst viel Bereiche kirchlichen Lebens, darunter auch Seelsorge. Was wir gelernt haben: Digital ist nicht gleich digital. Außerdem: Digitalität wird sehr unterschiedlich erlebt und wahrgenommen. Und der Datenschutz stellt auch eine Frage: Lässt sich digitale Seelsorge sicher gestalten und trotzdem nah bei den Menschen sein?

Digitale Vielfalt

Digital ist nicht gleich digital. Digitalität hat viele Formen. Textbasierter Chat ist digital, ebenso Virtuelle Realität (VR, Virtual Reality) oder Erweiterte Realität (AR, Augmented Reality). Gaming gehört dazu ebenso wie Social Media. Gerade in Corona-Zeiten, wenn Menschen Distanz voneinander halten müssen, können sie sich als Real Life Avatare ohne Beschränkung begegnen. Solche Avatare sehen lebensecht aus. Mit einer VR-Brille und Headset erleben User intuitiv die virtuelle Realität als real, nur der Geruchssinn fehlt noch (Puhalac, 2020). Räumliche Nähe ist digital möglich, man kann sich digital umarmen, per Handschlag begrüßen oder in Kleingruppen zusammenstellen. VR erlaubt, was in der Kohlenstoffwelt und bei face-to-face-Begegnungen zurzeit nicht geht. Die große Frage: Digital geht viel, aber bleibt unsere Leiblichkeit auf das Analoge beschränkt? Welche Grenzen hat dann digitale Gemeinschaft? Aber: Studien zeigen, dass die Immersion in VR auch Auswirkungen auf unseren Körper haben kann, z.B. lässt sich Schmerzempfinden über VR reduzieren (Garrett et al., 2018).

Divergente Wahrnehmung von Digitalität

Die Befragungsstudie „Rezipiententypologie evangelischer Online-Gottesdienstbesucher*innen während und nach der Corona-Krise“ (ReTeOG), die von den Landeskirchen Baden, Hannover, Hessen und Nassau, Rheinland und Württemberg durchgeführt wurde, untersucht anhand einer Befragung von rund 5000 Personen, wie sie Online-Gottesdienste wahrnehmen (Reimann & Sievert, 2020). Eine wichtige Erkenntnis: Es gibt eine divergente Wahrnehmung digitaler Gottesdienste. Einige Befragungsteilnehmer*innen wünschen sich mehr Digitalität, für andere ist Online nur eine Notlösung, bis wieder Präsenzkontakte uneingeschränkt möglich sind. Eine Detailauswertung der ReTeOG-Studie zeigt, dass auch der Wunsch nach Interaktion sehr unterschiedlich ausgeprägt ist: einigen reicht das bloße Zuschauen, während andere sich beispielsweise über Fürbitten aktiv ins Gottesdienstgeschehen einbringen wollen (Reimann & Sievert, 2021). Auch wenn die Studie explizit digitale Gottesdienste in den Blick nimmt, dürften sich einige Ergebnisse auch mutatis muntandis auf Seelsorge übertragen lassen. Die Erfahrung digitaler Begegnung ist sehr divergent. Für einige eröffnet es neue Möglichkeiten seelsorglicher Begegnungen, für andere bleibt es ein Lösung zweiter Wahl, unter einigen Umständen ist es aber die einzige Möglichkeit von Seelsorge.

Digitale Seelsorge vor der Corona-Pandemie

Seelsorgegespräche über Internet sind eigentlich nichts Neues. Bereits 1999 führte Matthias Jung, damals Pfarrer am Niederrhein, eine Taufvorbereitung per E-Mail durch. Die erwachsene Taufinteressierte aus Ostdeutschland war über das Internet auf ihn aufmerksam geworden und hatte Kontakt geknüpft. Die Taufgespräche führte Matthias Jung über E-Mail, die Taufe fand dann in der Gemeinde des Pfarrers statt. Damals war es noch etwas Ungewöhnliches, die Presse berichtete über diese „Cybertaufe“ (Jung, 1999). Rund zehn Jahre später berichtet Pfarrer Ulrich Kasparick in seinem Blog, wie er in der Uckermark im ländlichen Brandenburg Taufgespräche über Skype führt (Kasparick, 2012). Zwei Gründe nennt er für die Taufgespräche über Video-Messenger, in der Uckermark seien die Entfernungen zwischen den Orten groß, außerdem wollten Menschen, die nun woanders wohnten, ihr Kind in der Kirche ihrer Kindheit taufen lassen. Kasparick prognostierte damals, es werde immer normaler werden, solche Kasualgespräche digital zu führen. Dies ging nicht in Erfüllung – bis die Corona-Pandemie kam.

Wenn auch digitale Seelsorgegespräche im Gemeindealltag vor Corona nur marginal vorkamen, gab es jenseits der Gemeindeseelsorge seit langem digitale Seelsorgeangebote, die sich primär an die Menschen richteten, die online unterwegs waren und in der Netzkultur lebten. So begründete die damalige rheinische Vizepräses Petra Bosse-Huber das Engagement für die Chatseelsorge zum 5-jährigen Jubiläum im Jahr 2008: „Eine Kirche, die sich als seelsorgliche Kirche versteht, die für das ganze Leben Perspektiven der Klärung, der Beziehung, der Problemlösung und des Trostes eröffnen möchte, muss mit ihrem Angebot in allen Systemen, Lebenswelten und sozialen Milieuspräsent sein, in denen sich die Menschen bewegen“ (Bosse-Huber, 2008). Mit der Verbreitung von Social Media stellt sich diese Frage um so dringlicher: Einerseits Gemeindeseelorge auch digital zu ermöglichen, als auch unabhängig von der Parochialstruktur digitale Seelsorgeangebote zu stärken und für diejenigen auszubauen, für die der Kontaktpunkt zur Kirche nur digital ist.

Digitale Seelsorge und Datenschutz

So geeignet Social Media als niederschwelliges Kontaktmedium ist, umso so problematisch ist es, auf Social Media Seelsorge zu üben. Dies betrifft nicht nur öffentliche Äußerungen und Kommentare, sondern gerade auch vermeintlich „private” Konversation (direct messages, private Nachrichten). Social-Media-Plattformen zielen darauf, ihre User möglichst lange im Netzwerk zu halten und viele personenbezogene Daten zu speichern. Je mehr das Netzwerk seine Nutzerinnen und Nutzer kennt, desto besser lässt sich personalisierte Werbung ausliefern, wodurch sich die Netzwerke finanzieren. Voraussetzung für Seelsorge ist dagegen, die personenbezogenen Daten der Seelsorgesuchenden zu schützen. So bestimmt bereits 2009 das EKD-Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses in Paragraf 11 (SeelGG, 2009):

Seelsorge mit technischen Kommunikationsmitteln
Soweit Seelsorge mit technischen Kommunikationsmitteln ausgeübt wird, haben die jeweilige kirchliche Dienststelle oder Einrichtung und die in der Seelsorge tätige Person dafür Sorge zu tragen, dass die Vertraulichkeit in höchstmöglichem Maß gewahrt bleibt.

Die Social Media Guidelines der Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe wiederholen dazu lapidar: „Die (kirchen-)rechtlichen Bestimmungen des Dienstrechtes und Datenschutzes gelten auch für soziale Netzwerke“ (SoMeGu, 2013). In den angegebenen Tipps und Beispielen werden die Guidelines deutlicher:

Wenn Sie mit einem seelsorglichen Anliegen konfrontiert werden (Chat, Private Nachricht etc.), wechseln Sie den Kommunikationskanal. Schlagen Sie zum Beispiel ein Telefonat oder ein persönliches Gespräch vor oder nutzen Sie ein Beratungsportal mit geschützter Online-Kommunikation (Tipps und Beispiele, o. J.).

Also: eigentlich darf es auf Social-Media-Plattformen nach kirchlichem Selbstverständnis keine Seelsorge geben, sondern sie kann dort nur angebahnt werden. Sobald aus einem Social-Media-Kontakt ein seelsorgliches Gespräch werden könnte, ist der Kanal zu wechseln. Soweit das Kirchenrecht; aber die Realität sieht anders aus.

Wer als Seelsorgerin oder Seelsorger auf kommerziellen Plattformen unterwegs ist, befindet sich deshalb in einem Dilemma: auf der (dienst- und kirchen-)rechtlich sicheren Seite zu sein und einen Kanalwechsel vorzuschlagen – oder eigenverantwortlich weiterhin den Seelsorgekontakt auf Social Media weiterzuführen. In den meisten Gesprächssituation dürfte ein Wechsel zu einem Telefonat oder einem face-to-face-Gespräch schwierig sein, da die Gesprächspartnerin oder -partner vermutlich bewusst Social Media als Kontaktfläche gewählt hat.

Ein bruchloser Wechsel in eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Online-Plattform in Konformität zum EKD-Datenschutzrecht und Seelsorgegeheimnisgesetz steht aber zurzeit flächendeckend nicht zur Verfügung. Seelsorgende müssen daher für sich selbst entschieden, ob oder wie sie verantwortlich Seelsorge auf Social Media ausüben können und wollen.

Digitale Seelsorge: Sicher und isoliert

Neben den großen Social-Media-Plattformen und Messenger-Diensten wie Facebook, Instagram, Twitter, WhatsApp, Snapchat und neuerdings auf TikTok, deren Geschäftsmodel die Monetarisierung der Userdaten ist, gibt es aus Datenschutzsicht unbedenkliche oder weniger bedenkliche Alternativen (z.B. Mastodon zu Twitter oder Threema zu WhatsApp), ihnen fehlt jedoch die kritische Masse an Usern, um relevant zu sein. Dasselbe gilt auch für die kircheneigenen Plattformen, sie erfüllen die vom EKD-Datenschutzgesetz und -Seelsorgegeheimnisgesetz geforderten Voraussetzungen, aber ihnen fehlt die Reichweite, Interessierte müssen sie gezielt suchen. Oft entspricht auch die User Experience und die Benutzeroberfläche nicht den sonst im Web gewohnten Standards, so dass deren Nutzung auf mobilen Endgeräten z.B. bei chatseelsorge.de schwierig ist. Hier wird hoffentlich das Zentrum Seelsorge der Landeskirche Hannovers mit der im August 2019 neu errichteten Stelle für digitale Seelsorge die notwendigen Impulse setzen und langfristig Verbesserung schaffen.

Das Problem datenschutzrechtlicher Compliance und der Zugänglichkeit digitaler kirchlicher Angebote stellt sich nun besonders in Pandemiezeiten, wenn es nur wenig nicht-digitale Angebote gibt. Dies gilt nicht nur für Seelsorge, sondern auch für Gottesdienste oder auch die kirchliche Verwaltung. Ähnliche Diskussion derzeit werden auch in den Schulen geführt. Die nutzerfreundlichsten und auch gut auf mobilen Endgeräten am einfachsten zu nutzenden Video­konferenzplattformen sind die großer US-Konzerne, die nur teilweise mit der EU-Datenschutzgrundverordnung kompatibel sind, während selbstgehostete Open-Source-Lösungen zwar dem Datenschutzrecht entsprechen, aber nicht für alle Schülerinnen und Schüler ebenso einfach und gut nutzbar sind wie die großen Plattformen. Hier sind Abwägungen gefragt. Jemanden de facto von Angeboten ausschließen, weil sie oder er nicht auf sicheren Plattformen agieren kann oder mit nutzerfreundlichen datenschutzrechtliche Bestimmungen missachten.

Nutzerfreundlichkeit und Datenschutz führen zu Reibungen. Der Verfasser weiß von kreiskirchlichen Datenschutzbeauftragten, die während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 Gemeinden rieten, ihre Facebook-Seiten abzuschalten, weil diese gegen die Datenschutzgesetze verstießen, selbst wenn dies bedeutete, die wesentlichen Kontaktmöglichkeiten zu den Gemeindegliedern zu verlieren. Gerade zu Corona-Zeiten, wo Menschen aus Gründen der Verantwortung für die eigene Gesundheit und die anderer die Selbstisolation wählen, wiegt es besonders schwerer, wenn dazu auch noch eine digitale Isolation kommt.

Digitale Seelsorge: Nah und persönlich?

Social Media macht es besonders explizit, aber auch vor dem Web 2.0 zeigten sich Seelsorgende bereits mit einem Profil online und luden zum Kontakt ein. Die bayerische Landeskirche bot als Erste Online-Seelsorge an, aber es war nicht die Landeskirche als Absenderin, sondern der Pfarrer Christoph Flad, der das Seelsorgeangebot unterbreitete: „Haben Sie ein Anliegen oder eine Frage, mit der Sie sich an einen Pfarrer wenden wollen? Dann schreiben Sie mir!“ (Online-Seelsorge, 2001). Nicht die Institution, sondern die Person steht im Vordergrund. Online-Seelsorge ist nah bei den Menschen, auch wenn die Seelsorgenden weit entfernt sind. Social Media überbrückt die Entfernung zwischen ihnen, wenn das mobile Endgerät in der Hosentasche ist. Wenn die Seelsorgerin auf Social Media präsent ist, wird sie auch mit ihrer Persönlichkeit sichtbar. Die Reichweite solcher persönlichen Angebote steigt, als Beispiel sei nur der Instagram-Kanal instagram.com/seligkeitsdinge_ der Gemeindepastorin Josephine Teske aus Schleswig-Holstein genannt, dessen Abonenntenzahl von ca. 9.000 im Oktober 2019 auf über 24.000 im Januar 2021 stieg. Diesen Trend hat das Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) erkannt und vor rund einem Jahr ein Sinnfluencer-Netzwerk gestartet, um in Social Media bekannte Pfarrerinnen und Pfarrer und weitere für Kirche entstehende Personen in ihrer Online-Präsenz zu stärken (evangelisch.de, 2020). Wenn Pfarrpersonen als solche auf Social Media präsent sind, machen sie sich auch als Seelsorgende erreichbar.

Als Beispiel für Seelsorge-Konversationen ein Post auf instagram.com/seligkeitsdinge_:

„Oh Josephine, das zerreißt einem das Herz. Und ich salutiere vor deiner Ehrlichkeit und Offenheit den Schmerz zu teilen. Wir haben unsere Zwillinge sehr früh in der Schwangerschaft verloren. []… Ich habe dir eben eine DM [Direct Message / Privatnachricht] zu einem ganz anderen Thema geschickt. Sie wird in deinem “unbekannt”-Ordner sein. Ich freue mich auf deine Antwort dazu“ (seligkeitsdinge_, 2019).

Dieses Seelsorgegespäche beginnt öffentlich, auch wenn es später über Privatnachrichten weitergeführt wird. Aber auch die „private“ Konversation auf Instagram entspricht nicht den kirchenrechtlichen Standards für Seelsorge, so dass in solchen Fällen die Pfarrperson verantwortungsvoll zwischen Datenschutz und dem Plattformwunsch der Gesprächspartnerin oder -partners abwägen muss.

Digitale Gemeindeseelsorge?

Videokonferenzen sind Alltag geworden, „zoomed out“ ist schon ein Begriff für die Ermüdung durch Videokonferenzen geworden (Zoomed Out, 2020). In der gemeindlichen Seelsorge sind Videokonferenzen allerdings noch nicht Standard. Allerdings bieten kirchliche Beratungsstellen nun Videotelefonie an (Demski, 2020). Es gibt leider aber noch keine Erfahrungswerte, wie oder ob Seelsorgegespräche als Videokonferenz in der Fläche funktionieren. In einigen kirchlichen Gremien gab es vor Corona Widerstand gegen medial gestützte Seelsorge in der Gemeinde. Digitale Seelsorge wurde als Spezialseelsorge für Internetuser verstanden. Aber die Ablehnung wird geringer, die Akzeptanz wächst. Telefonseelsorge ist anders als das face-to-face-Gespräch, ebenso Chatseelsorge. Auch Seelsorge als Videokonferenz wird das seelsorgliche Gespräch verändern. Es geht aber eben nicht darum, die verschiedenen Formen der Seelsorge gegeneinander auszuspielen, einige Formen als defizitär darzustellen oder andere als besser zu legitimieren. Es gibt Situationen, wo face-to-face-Begegnungen nicht möglich sind und die Alternative ist: Medial vermittelte Seelsorge (z.B. Videokonferenz) oder keine Seelsorge. Das Plädoyer: in solchen Fällen Seelsorge über Videokonferenz auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln. Wenn Ergebnisse vorliegen, das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die Technik dafür steht bereit, in der rheinischen Kirche wird flächendeckend eine Videokonferenz-Software im Intranet unter portal.ekir.de für Mitarbeitende bereit. Alle Pfarrpersonen können sie nutzen. Diese Software ist zwar nicht speziell für Seelsorge ausgelegt, erfüllt aber die Voraussetzungen des EKD-Datenschutzgesetzes.

Also: Seelsorge als Videokonferenz zunächst auch in Situationen der Gemeindeseelsorge ausprobieren, in denen es sonst zu keiner seelsorglichen Begegnung käme.


Hinweis: Die Passagen zum Datenschutz basieren auf (Reimann, 2020).

Bibliografie

Bosse-Huber, P. (2008). Zwischen Hörer und Tastatur. https://www.ekir.de/www/downloads-archiv/Seelsorge-Jubilaeum_Vortrag.pdf

Demski, T. (2020, August 17). Von der Leichtigkeit und den Grenzen. EKiR.de. https://www.ekir.de/www/service/beratung-per-videoanruf-32588.php

evangelisch.de. (2020, Februar 19). Das evangelische Content-Netzwerk yeet ist gestartet. evangelisch.de. https://www.evangelisch.de/inhalte/165842/19-02-2020/das-evangelische-content-netzwerk-yeet-ist-gestartet

Garrett, B., Taverner, T., Gromala, D., Tao, G., Cordingley, E., & Sun, C. (2018). Virtual Reality Clinical Research: Promises and Challenges. JMIR Serious Games, 6(4), e10839. https://doi.org/10.2196/10839

Jung, M. (1999, Juli 25). Cypertaufe. http://www.blog.matthias-jung.de/Cybertaufe.html

Kasparick, U. (2012, September 18). Taufen per skype? Ein Werkstattbericht aus Uckerland. uckerlandkirchenblog. https://uckerlandkirchenblog.wordpress.com/2012/09/18/taufen-per-skype-ein-werkstattbericht-aus-uckerland/

Online-Seelsorge. (2001, Februar 8). bayern-evangelisch.de. https://web.archive.org/web/20010208200356/http://www.bayern-evangelisch.de/beratung/pfarrer.htm

Puhalac, V. (2020, Dezember 22). Talk Von Avatar Zu Avatar: Wie Gelingt Gemeinschaft In Virtueller Realität | TheoNet.de. https://theonet.de/2020/12/22/talk-von-avatar-zu-avatar-wie-gelingt-gemeinschaft-in-virtueller-realitaet/

Reimann, R. P. (2020). Digitalsierung als Herausforderung für die seelsorgliche Kommunikation. Veränderungen in der Seelsorge durch Social Media. Wege zum Menschen., 72 (Online durch die Krise. Mediatisierte Seelsorge (nicht nur) in Zeiten von COVID-19), 216–228.

Reimann, R. P., & Sievert, H. (2020). Studie zu Online-Gottesdiensten. Ausgewählte erste Ergebnisse der Studie „Rezipiententypologie evangelischer Online- Gottesdienstbesucher*innen während und nach der Corona-Krise“. Gefördert durch den EKD-Digitalinnovationsfond. http://www.ekir.de/url/Nkw

Reimann, R. P., & Sievert, H. (2021). Interaktion unerwünscht? Online-Gottesdienste während der Corona-Pandemie. Cursor_ Zeitschrift für explorative Theologie. https://cursor.pubpub.org/pub/iznaii5l/

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Tipps und Beispiele zu „Verlässlichkeit und Verantwortlichkeit“ | Social Media Guidelines. (o. J.). Abgerufen 31. Januar 2021, von https://www.smg-rwl.de/?page_id=32

Zoomed out: How can we politely tell people we’d rather not chat? (2020, April 16). The Guardian. http://www.theguardian.com/lifeandstyle/2020/apr/16/zoomed-out-how-can-we-politely-tell-people-wed-rather-not-chat

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Eine Antwort zu “Digitale Seelsorge und Datenschutz? Geht das überhaupt zusammen?”

  1. In § 2 Abs. 4 Seelsorgegeheimnisgesetz der EKD steht „Jede Person, die sich in einem Seelsorgegespräch einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger anvertraut, muss darauf vertrauen können, dass daraus ohne ihren Willen keine Inhalte Dritten bekannt werden.“ Das heißt umgekehrt: Wenn die Person will, dass Inhalte aus dem Seelsorgegespräch Dritten bekannt werden, wird das Seelsorgegeheimnis nicht gebrochen.
    D.h. wenn die/der Seelsorger:in einen alternativen Kommunikationskanal vorgeschlagen hat, aber die andere Person lieber einen Kanal will, in dem ein SocialMedia-Betreiber alles mitliest und auswertet, gibt\’s kein Dilemma (wobei die o.g. Definition des Seelsorgegeheimnis sowieso deutlich macht, dass beim Schutz der Inhalte für das Seelsorgegeheimnis schon viel erreicht wäre, selbst wenn Metadaten ausgewertet werden). Und das Gespräch darüber, wo und wie ein Seelsorgegespräch stattfindet, gehört schon immer zum „Kontrakt“ am Gesprächsbeginn.

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