Hilfe, ich erreiche die Konfis nicht mehr per Email

Soziale Netzwerke gehören für viele Menschen zum Alltag; Jugendliche werden heutzutage mit Social Media groß. Aber es gibt auch Einsteigerinnen und Einsteiger, Menschen, die erst jetzt beginnen, selber soziale Netzwerke für sich zu entdecken und zu nutzen. Mediennutzung muss gelernt werden, solche Lernprozesse geschehen häufig unbewusst. Social Media Guidelines geben eine Hilfestellung, wie Facebook & Co verantwortungsvoll genutzt werden können. Social Media Guidelines für die Nutzung sozialer Netzwerke in der Kirche,  geben dabei auch Antwort auf konkrete Fragen aus der Gemeindepraxis – zumindest gilt dies für die neuen Social Media Guidelines der Evangelischen Kirche im Rheinland:

  • Ich erreiche die Konfirmandinnen und Konfirmanden nicht mehr per Email. Ich würde sie gerne an den Termin für den Vorstellungsgottesdienst über Facebook erinnern, aber ein Konfirmand darf kein Facebook-Konto haben. Was mache ich?
  • Ich möchte Privates und Dienstliches stärker voneinander trennen, soll ich mir ein zweites Konto bei Facebook zulegen?
  • Darf unser Webmaster ein Video vom Gemeindefest auf YouTube hochladen?
  • Ich möchte für meine Gemeinde eine Facebook-Fanpage erstellen und ein Twitter-Konto anlegen? Kann ich das einfach machen?
  • Mit wem befreunde ich mich online in der Gemeinde?

Ein realitätsnahes Fallbeispiel:

Ein Vater sieht die Freundesliste seiner Tochter auf Facebook durch. Er entdeckt dabei einen anonymen User, ohne Foto, ohne biografische Angaben zur Ausbildung oder zum Arbeitgeber, ohne öffentlich zugängliche Posts – nur der Name ist sichtbar, sonst nichts. Aufgeschreckt klickt der Vater sich durch die Freunde seiner Tochter, soweit diese ihm zugänglich ist. Bei einigen entdeckt er wieder diesen anonymen User, der sich mit Jugendlichen befreundet. Der Vater sucht das Gespräch mit der Tochter, da er Angst vor einem Stalker hat. Als er sie auf den Stalker anspricht, entgegnet ihm die Tochter: Das ist doch der Pfarrer.

Was ist passiert?

Facebook erscheint Pfarrer N.N. die einzige Möglichkeit, Konfirmandinnen und Konfirmanden zeitnah zu erreichen, deshalb hat er sich ein Facebook-Konto zugelegt. Sensibilisiert durch die Debatten um fehlenden Datenschutz bei Facebook macht er nur die Pflichtangaben und setzt überall die höchste Sicherheitsstufe. Sein Facebook-Profil zeigt daher nur seinen Namen, sonst nichts.
Was für eine Privatperson ein konsequentes Vorgehen auf Facebook ist, um Herr der eigenen Daten zu bleiben, lässt einen Pfarrer als Stalker erscheinen.
Wie verhält man sich angemessen in sozialen Netzwerken? Darauf geben Social Media Guidelines Antwort und Hilfestellung. Guidelines sind die eine Seite der Medaille, Fortbildung die andere. Medienkompetenz ist gefragt.

Ein Praxis-Tipp

Man könnte die Konfirmandinnen und Konfirmanden zu einer Facebook-Gruppe einladen. Dazu braucht man nicht befreundet zu sein. Dann könnte ich an die Konfi-Facebook-Gruppe Emails schicken, die diese über Facebook empfangen. Gleichzeitig könnte ich mein Email-Programm so konfigurieren, dass automatisch eine Kopie der Mail an den Konfi gesendet wird, der nicht auf Facebook ist, sobald ich an die Facebook-Gruppe eine Mail versende. So wäre er auch nicht von der Kommunikation abgeschnitten. Natürlich versende ich keine personenbezogenen Daten über Facebook, sondern nur öffentlich zugängliche Information bzw. Hinweise, die öffentlich werden dürfen – zum Beispiel geänderte Unterrichtszeiten, die auch im Schaukasten stehen könnten.
Damit ich als Pfarrer (bzw.Pfarrerin) identifizierbar bin, gebe ich meine Gemeinde als Arbeitsgeber an, außerdem wähle ich ein Profilbild, das mit einer dienstlichen Nutzung meines Facebook-Kontos kompatibel ist. Dann werden Eltern mich auch nicht mit einem Stalker verwechseln.

Social Media Guidelines für Rheinland, Westfalen und Lippe

Ende Mai hat die Kirchenleitung der EKiR Social Media Guidelines für die rheinische Kirche beschlossen, diese wurden gemeinsam mit der westfälischen und lippischen Landeskirche erarbeitet, deren Beschlüsse stehen allerdings noch aus.
Was zeichnen unsere Social Media Guidelines aus?

  • Sie sind in einem partizipativen Prozess von der Online-Community erarbeitet worden – auf dieser Basis haben dann die Gremien beraten
  • Sie haben einen ermutigenden Grundton – benennen aber auch die Risiken
  •  Sie sind Guidelines für alle Mitarbeitenden der evangelischen Kirche im Rheinland – nicht nur für eine Berufsgruppe bzw. nur für hauptamtlich bzw. ehrenamtlich Mitarbeitende
  •  Bewusst ausgespart: arbeitsrechtliche Aspekte, z.B. Nutzung sozialer Netzwerke während der Arbeitszeit, dies müssen die einzelnen Einrichtungen, Kirchenkreise, Gemeinden für sich selbst regeln.
  • Im Vergleich zu anderen Social Media Guidelines: „Teilhabe“ hat einen eigenen Punkt, „Inklusion“ ist auch ein Thema für Social Media.

Die SMG für RWL – im Langtext: Social Media Guidelines für die evangelischen Landeskirchen Rheinland Westfalen Lippe – bieten einen raschen Überblick, geben aber gleichzeitig auch detailiert praktische Tipps.
Auf einer Seite geben Sie – ausgehend von der Goldenen Regel – eine schnelle Orientierung, dann gibt es zu verschiedenen Punkten ausführliche Informationen, diese werden ergänzt durch konkrete praktische Tipps.
Da sich die technischen Features der Netzwerke schnell verändern, werden die Tipps den aktuellen technischen Erfordernissen angepasst. Es ist geplant, die SMG RWL auf einer gemeinsamen Website mit Kommentarfunktion zu veröffentlichen – außerdem eine Broschüre für die, die lieber (noch) Papier in Händen halten.
Die Antworten auf die eingangs gestellten Fragen finden sich natürlich in den SMGs.
PS: Da der beschlossene Text gemeinsam veröffentlicht wird, hier der Link zum Entwurf der SMG, der beschlossene Text weicht nur an wenigen Stellen redaktionell ab.

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