WhatsApp-Seelsorge: The Times They Are a-Changin‘


Geht Seelsorge auf WhatsApp? Sieht man sich kirchliche Social Media Guidelines an oder liest das EKD-Datenschutzgesetz, kommt fast reflexartig die Antwort „Nein“. So habe ich bis vor kurzem auch immer geantwortet, wenn ich gefragt wurde. Aber die Zeiten ändern sich.
Wenn aber jemand darauf bestand, WhatsApp doch zu nutzen, etwa um bei Einsätzen der Notfallseelsorge zu informieren, war bisher mein Vorschlag immer, über WhatsApp eine Nachricht zu versenden, mit dem Hinweis, die E-Mails abzurufen (die verschlüsselt verschickt werden). Eine WhatsApp-Nachricht des Inhalts, die eigenen Mails abzurufen, enthält keine personenbezogenen Daten, fällt damit somit nicht unter das Datenschutzgesetz und ist daher zulässig. Die Kombination WhatsApp-E-Mail ist zwar ein Umweg, aber zumindest im beruflichen Kontext gangbar, wenn WhatsApp auf jeden Fall genutzt werden soll.
In anderen Kontexten ist dies aber nicht praktikabel, da es umständlich ist und z.B. im Umgang mit Klientinnen und Klienten in der Regel keine gesicherte E-Mail zur Verfügug steht. Daher bisher immer der Hinweis: Keine seelsorglichen Kontakte mit WhatsApp.
In der letzten Zeit haben sich jedoch bei WhatsApp zwei Dinge grundlegend verändert.

WhatsApp-Seelsorge
WhatsApp-Seelsorge
  1. WhatsApp führt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Chatkommunikation ein.
  2. WhatsApp gibt Nutzerdaten an Facebook weiter.

In Bezug auf Datenschutz ist das ein Schritt vor und ein Schritt (oder mehrere?) zurück.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Wenn beide (oder im Falle des Gruppenchats alle) Nutzerinnen bzw. Nutzer die neueste Software-Version nutzen, wird der Chatinhalt nun von mobilem Gerät zu mobilem Gerät verschlüsselt und ist für Dritte einschließlich WhatsApp nicht mehr einsehbar.
Allerdings gelten dabei diese Kautelen:

  1. Da WhatsApp keine Open Souce Software ist und kein unabhängiges Audit vorliegt, lässt sich diese Behauptung allerdings nicht aus unabhäniger Quelle verifizieren.
  2. Metadaten der Kommunikation (wer wann mit wem?) bleiben weiterhin unverschlüsselt und damit einsehbar.
  3. Auch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt nicht davor, dass jemand Drittes unbefugt in des Besitz eines Handys gelangt und so Zugang zu geschützter Kommunikation erhält.

Trotz dieser Bedenken scheint es mir daher nun prinzipiell doch möglich, WhatsApp auch in seelsorglichen Kontexten einzusetzen, wenn man sich der oben genannten Bedenken bewusst ist. Zumindest sind die Risiken vertretbar. Beispielsweise fallen auch in der Kohlenstoff-Welt Metadaten der Kommuniktion an, Dritte sehen, wie jemand das Amtszimmer einer Pfarrerin betritt oder auch die Telefonabrechnung weist Anrufe beim Pfarrer aus. Auch im seelsorglichen Vier-Augen-Gespräch kann es Pannen geben, sei es nur ein im Sommer offen stehendes Fenster, über das Gesprächsinhalte nach draußen dringen. Hundertprozentigen Schutz des Seelsorgegespräches gibt es weder online noch offline.
Daher halte ich es für rechtlich möglich, auch über WhatsApp seelsorgliche Gespräche anzubieten, so wie es  Pfarrer Christian Tsalos bei der von ihm initiierten WhatsApp-Seelsorge tut, der die Nutzerinnen und Nutzer wie folgt auf die Rahmenbedingungen und Risiken hinweist:

Die Nutzung ist kostenlos.
Die Verschlüsselung der Texte erfolgt über die Technik von WhatsApp.
Es gilt die bei Seelsorgegesprächen übliche Schweigepflicht.
Alle Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Lediglich bei Straftaten oder Lebensgefahr werden weitere Stellen eingeschaltet.
Der Seelsorge-Chat ist nicht anonym.
Ihre üblichen WhatsApp-Daten sind mir sichtbar.
Es erfolgt keine Kontaktaufnahme von meiner Seite.
Ich melde mich nur auf Ihre Anfrage.
Nach Abschluss des Chat werden Ihre Daten bei mir gelöscht.
Für die Daten auf Ihrem Smartphone sind Sie verantwortlich.
Ich kann keine ständige Erreichbarkeit garantieren
und behalte es mir vor, bei Bedarf Chats abzubrechen.
Bitte nehmen Sie nur Kontakt auf, wenn Sie dieser Nutzung zustimmen.
Telefonate auf dieser Nummer sind nicht möglich.

 

 Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook

Allerdings muss man nicht alles tun, was rechtlich geht. Denn im Umgang mit Nutzerdaten hat WhatsApp entgegen gegenteiliger früherer Aussagen doch begonnen, diese mit Facebook zu teilen. Dies betrifft insbesondere die Weitergabe der bei WhatsApp hinterlegten Telefonnummer an Facebook. Die Verknüpfung der Profile anhand der Telefonnummer erlaubt es Facebook, noch genauer Werbung auszuliefern. WhatsApp bleibt werbefrei, die Monetarisierung der Nutzerdaten erfolgt über Facebook. Für einige engagierte Social-Media-User ist dies Anlass genug, über eine Exit-Strategie für Facebook und WhatsApp nachzudenken, so geschehen auch auf einer Session des Barcamps Kirche Online im September.

An WhatsApp kommt zurzeit niemand vorbei

Allerdings: Trotz aller Kritik, an WhatsApp ist es nur schwer vorbeizukommen. Ob im Sportverein oder der Konfi-Gruppe, WhatsApp ist in Deutschland zurzeit der de-facto-Standard im Post-SMS-Zeitalter. Wer sich verweigert, wird von Informationen abgeschnitten, auch wenn kirchliche Social-Media-Guidelines dazu aufrufen, niemanden auszuschließen, der ein ein bestimmtes soiales Netzwerk nicht nutzen will.
So berichtete jemand im Workshop einer Tagung für Mitarbeitende in kirchlichen Beratungsstellen, dass sie bei der Schwangerenberatung WhatsApp einsetze, um die werdenen Mütter zu erreichen. Vor kurzem wäre das noch undenbar gewesen (und kirchenrechtlich verboten) – nun aber vermutlich ein Schritt in die richtige Richtung.
Auf einer Entwicklerkonferenz für freie Software fragte ich einen Referenten, welche Alternativen für Soziale Netzwerke wie Facebook und für Messenger-Dienste wie für WhatsApp er empfehlen könnte. Er konnte zwar auf Software als Alternativen hinweisen, musste aber zugeben, dass diese nur von Randgruppen genutzt würden. Fazit: An WhatsApp kommt zurzeit niemand vorbei, wenn man sich nicht in  Nischenkommunikation verlieren will. Hauptproblem: auch die Alternativen sind Insellösungen, Verknüpfungen  zwischen den verschiedenen freien  sozialen Netzwerken und freien Messengern gibt es nicht. Jeder dieser Dienste allein kommt gegen Facebook oder WhatsApp nicht an, eine Chance hätten sie nur, wenn sie miteinander verknüft würden, statt Insellösungen zu bleiben. Gemeinsam wären sie vielleicht sttark genug, einzeln sind sie jedenfalls unterlegen.
Vielleicht ändern sich die Zeiten noch – bis dahin aber sind WhatsApp und Facebook leider ohne echte Alternative.


Nachtrag (4.10.2016)

Beim Einsatz von WhatsApp ist zu unterscheiden, ob Auftragsdatenverarbeitung vorliegt oder ob ich eine fremde Plattform nutze, um Inhalte bzw. eine Kommunikationsmöglichkeit anzubieten.
Z.B. stellt eine öffentliche Facebook-Seite eben keine Auftragsdatenverarbeitung dar – wäre es Auftragsdatenverarbeitung, wäre diese nicht genehmigungsfähig. Daher kommt der entsprechende Paragraf des EKD-Datenschutzgesetzes nicht zur Anwendung. Adresslisten mit personenbezogenen Daten über Facebook-Messenger zu verteilen, wäre allerdings Datenverarbeitung, für die kein entsprechender Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Facebook geschlossen ist bzw. unten den gegenwärtigen Bedingungen nicht geschlossen werden kann.
Beim beschriebenen Angebot der WhatsApp-Seelsorge handelt es sich nach meiner Auffassung nicht um Auftragsdatenverarbeitung, sondern darum, dass ein Pfarrer sich über WhatsApp erreichbar macht. Aufgrund der Gestaltung und der Aufmachung dieses Angebotes ist klar, dass er nur ein Nutzer ist und WhatsApp als solches kein kirchliches Angebot. Selbstverständlich bleibt er als Seelsorger auch auf anderen Kanälen erreichbar, sei es im Gespräch vor Ort oder per Telefon. (Wollte man die Auftragsdatenverarbeitung so streng auslegen, müsste auch mit der Telefongesellschaft ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden, da Sprachdaten als VoIP auch Daten sind. Dies geschieht aber nicht.)
Auf jeden Fall gilt aber auch für Seelsorge auf WhatsApp das Seelsorgegeheimnisgesetz, insbesondere

§ 11 Seelsorge mit technischen Kommunikationsmitteln
Soweit Seelsorge mit technischen Kommunikationsmitteln ausgeübt wird, haben die jeweilige kirchliche Dienststelle oder Einrichtung und die in der Seelsorge tätige Person dafür Sorge zu tragen, dass die Vertraulichkeit in höchstmöglichem Maß gewahrt bleibt.

Die hier geforderte Vertraulichkeit ist aber aufgrund der Verschlüsselung gegeben.


Zweiter Nachtrag (17.10.2016)

Hier die Bedenken der Electronic Frontier Foundation: October 13, 2016 | By Bill Budington and Gennie Gebhart: Where WhatsApp Went Wrong: EFF’s Four Biggest Security Concerns

Autor:in

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