Ein Diskussionsbeitrag der Stiftung Digitale Chancen
Von Jutta Croll, Barbara Blum und Johanna Lambertz
Offene Bildungsressourcen sind nicht erst seit dem 21. Jahrhundert ein Gegenstand der Debatten. Aber durch die breite Verfügbarkeit digitaler Medien und die damit einhergehenden Möglichkeiten der Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung von Inhalten haben diese Debatten eine neue und hohe Relevanz gewonnen. Gerade im Hinblick auf eine nach wie vor bestehende Spaltung der Gesellschaft in diejenigen, die Zugang zu Wissen und Informationen haben und sich diese zu Nutze machen, und diejenigen, die nicht oder nur in geringerem Maße auf Bildungs- und Informationsangebote zugreifen können oder wollen, erscheint es notwendig, einen freien und offenen Zugang zu Bildungsressourcen zu gewährleisten. Unter informationsethischen Gesichtspunkten besteht eine Verpflichtung, insbesondere Inhalte, die mittels öffentlicher Mittel entwickelt und erstellt wurden, frei zugänglich bereitzustellen. Zu welchen Bedingungen diese Bereitstellung erfolgt, kann durch die verschiedenen so genannten Creative Commons Lizenzen festgelegt werden. Bei der Entscheidung, welche Bedingungen für den jeweiligen Inhalteanbieter geeignet sind, spielen verschiedenen Gesichtspunkte eine Rolle. Im Folgenden werden diese aus der Perspektive einer gemeinnützigen Organisation, die ohne Absicht der Gewinnerzielung Inhalte entwickelt und erstellt, beleuchtet.
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